Elterngespräche

Die Elternabende und Elternbriefe gelten als Informationsquelle für allgemeine Informationen über Lerninhalte, Veranstaltungen, Abläufe, Regeln etc.

Bei den regelmäßigen Eltern- Kind – Sprechtagen wird die individuelle Lernentwicklung des Kindes für das Kind und die Eltern verständlich erläutert; Entwicklungsschritte und Verzögerungen werden klar benannt. Jedes Gespräch wird in einem Kurzprotokoll festgehalten!

Eltern-Kind-Sprechtage im Schuljahresverlauf:

  1. Der erste Eltern-Kind-Sprechtag für die Erstklässler findet zeitnah um die Herbstferien statt.

  2. Der erste Eltern-Kind-Sprechtag für die Zweit-, Dritt- und Viertklässler findet im November statt.

  3. Der zweite Eltern-Kind-Sprechtag für die Erstklässler findet zeitnah nach der Zeugnisbrief zu Beginn des zweiten Halbjahres statt.

  4. Der zweite Eltern-Kind-Sprechtag für die Zweit-, Dritt- und Viertklässler findet im April statt.

Zusätzliche Elterngespräche

Jede Lehrkraft bietet eine Sprechzeit an, die auf dem Elternabend und per Elternbrief bekannt gegeben wird. Hierfür können sich Eltern schriftlich über die Postmappe oder per Mail anmelden. Der Gesprächsanlass soll dabei kurz benannt werden. Die Terminvergabe erfolgt über die Klassen- bzw. Fachlehrkraft. Tür- und Angelgespräche sind zu vermeiden, da sie nicht vorbereitet und protokolliert werden können und so häufig zu Missverständnissen führen!

Gibt es von Seiten der Lehrkraft Gesprächsbedarf wird auch dieser kurz benannt und mit 2-3 Terminvorschlägen mit den Eltern kommuniziert.

Wenn Eltern Gesprächsbedarf anmelden, geht es häufig um Klärung von Streitigkeiten, Sorgen, Unzufriedenheiten und damit meist um Klärung. Wenn Lehrkräfte Gesprächsbedarf anmelden geht es oft um nötige Entwicklungsschritte im Lern- oder Sozialverhalten. Hier geht es demnach auch darum, Vereinbarungen zu treffen, um die Entwicklung des Kindes zu fördern.

Ablauf der Gespräche

  1. Das Anliegen/ die Problematik wird kurz dargestellt und festgehalten

  2. Sichtweisen werden ausgetauscht/Klärung wird herbeigeführt.

  3. Für die Entwicklung des Kindes notwendige Schritte werden schriftlich festgehalten

  4. Ein neuer Gesprächstermin zur „Erfolgsüberprüfung“ wird vereinbart

Diese Gespräche werden so weit möglich schriftlich vorbereitet und ebenfalls protokolliert.

Wahl der ElternvertreterInnen (1 EltervertreterIn + 1 StellvertreterIn) und KonferenzvertreterInnen (2 KonferenzvertreterIn + 1 StellvertrerIn) und ihre Aufgaben

  • Elternverantwortung in der Schule (Hand in Hand durch die Schulzeit!)

  • Gesprächszeiten (keine Tür- und Angelgespräche!) und Termine /Struktur von Elterngesprächen

  • Kommunikationswege in der Schule

  • Wichtiges zum Datenschutz /Mailverteiler und Telefonliste erstellen

  • Vorstellung der Schulsozialarbeiterin, der Schulgesundheitsschwester, der Förderschullehrkraft

Erster Elternabend in der 3. Klasse innerhalb der ersten 6 Schulwochen (verantwortlich:Klassen- und Fachlehrkräften)

  • Begrüßung und Vorstellungsrunde

  • Vorstellung der Lehrmittel und Lernmethoden (individualisiertes Lernen, Hausaufgaben, Unterrichtsinhalte)

  • Notengebung

  • Wahl der ElternvertreterInnen (1 EltervertreterIn + 1 StellvertreterIn) und KonferenzvertreterInnen (2 KonferenzvertreterIn + 1 StellvertrerIn) und ihre Aufgaben

Erinnerung:

  • Vorstellung der Tagesrhythmisierung (Vormittag und Ganztag) / Klassen- und Schulregeln

  • Elternverantwortung in der Schule (Hand in Hand durch die Schulzeit!)

  • Gesprächszeiten und Termine (keine Tür- und Angel- Gespräche!)

  • Kommunikationswege in der Schule

  • Wichtiges zum Datenschutz /Mailverteiler und Telefonliste erstellen

Elternabend zur Klassenfahrt (verantwortlich: Klassenlehrkräfte 3. Jahrgang)

  • allgemeine Info in der Aula

Die Eltern werden auf ihre Verantwortung, den Weg ihres Kindes in der Schule zu begleiten, hingewiesen. Dazu gehört auch die Teilnahme an Elternabenden.

Zu den Elternabenden wird mit Tagesordnung und Rücklaufzettel fristgerecht (10 Tage vorher) schriftlich eingeladen.